Wir verstehen sehr gut, dass Sie besondere Momente Ihrer Schwangerschaft – wie den ersten Herzschlag Ihres Babys oder Ultraschallbilder – gerne mit Ihrem Partner oder einer nahestehenden Person gemeinsam erleben möchten. Diesen Wunsch begrüßen wir ausdrücklich.
Damit wir eine ruhige und angenehme Atmosphäre für alle Schwangeren gewährleisten können, haben wir folgende Regelung:
Eine Begleitperson ist zu folgenden Terminen herzlich willkommen:
Bitte beachten Sie: Es kann immer nur eine Begleitperson mitkommen – entweder der werdende Vater, eine Bezugsperson aus Ihrer Familie oder eine Freundin.
Bei den übrigen regulären Vorsorgeterminen bitten wir um Verständnis, dass keine Begleitpersonen möglich sind. Unsere Praxis betreut sehr viele Schwangere und ist räumlich begrenzt. Mit dieser Regelung möchten wir eine ruhige, geschützte und angenehme Umgebung für alle Patientinnen erhalten.
Kinder können wir leider nicht mit in die Untersuchungsräume nehmen, da wir keine Betreuungsmöglichkeiten anbieten können und aus organisatorischen sowie versicherungstechnischen Gründen keine Kinder in den Untersuchungszimmern erlaubt sind.
Wenn eine Begleitung zu einem Termin nicht vorgesehen ist, kann die Begleitperson gerne vor den Praxisräumen im Wartebereich/Flur warten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. Damit helfen Sie uns, Ihnen und allen anderen Schwangeren eine bestmögliche Betreuung zu ermöglichen.